02.02.2026 Inneres — Antwort — hib 84/2026

Umsetzungsstand der GEAS-Reform

Berlin: (hib/STO) Über den Umsetzungsstand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3818) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3526). Danach arbeitet die Bundesregierung „mit höchster Priorität“ an der vollständigen Umsetzung und ist dazu insbesondere mit den Ländern in engen und fortlaufenden Abstimmungen. Die vollständige Umsetzung rechtzeitig bis zur Anwendbarkeit der Regelungen im Juni 2026 und die aufgrund der föderalen Strukturen erforderlichen, umfassenden Abstimmungen stellten für alle Beteiligten „eine erhebliche Herausforderung“ dar.

An der operativen und technischen Ausgestaltung der neuen Verfahren und Prozesse in Zuständigkeit des Bundes arbeiten den Angaben zufolge insbesondere das Bundesinnenministerium, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die Bundespolizei eng zusammen. Darüber hinaus seien zum Beispiel das Bundeskriminalamt und das Bundesverwaltungsamt an der operativen und technischen Umsetzung beteiligt.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sie zur zudem erforderlichen rechtlichen Umsetzung zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS in das nationale Recht beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (21/1848, 21/1850). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens seien alle Bundesressorts und die Länder beteiligt gewesen.