Keine Hinweise auf Beeinflussung im Strommarkt
Berlin: (hib/NKI) Regelmäßige Untersuchungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeskartellamtes (BKartA) zu Handelsvorteilen durch Marktmanipulationen im Regelenergiemarkt haben den Vorwurf eines Marktmissbrauchs nicht bestätigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3771) auf eine Kleine Anfrage (21/3225) der AfD-Fraktion.
Das BKartA untersuche regelmäßig die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom in seinem Marktmachtbericht Stromerzeugung. Zu dieser Untersuchung bestehe ein gesetzlicher Auftrag nach Paragraf 53 Absatz 3 Satz 2 Gewerbeordnung (GWB): Der letzte Bericht wurde Ende 2024 veröffentlicht.
Einem begründeten Verdacht auf Verstöße in Einzelfällen werde „selbstverständlich nachgegangen“, heißt es in der Antwort. Für einen allgemeinen Verdacht allein aufgrund der Nichtveröffentlichung von Aktivierungssignalen sehe die Bundesnetzagentur jedoch keinen Anlass. Zu laufenden Ermittlungen äußern sich BNetzA, Bundeskartellamt (BKartA) und die Bundesregierung grundsätzlich nicht.