03.02.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 87/2026

Anpassungen im Flaggen-, Schiffsregister- & Seefischereirecht

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften“ (21/3948) vorgelegt.

Ziel der Vorlage ist es demnach, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner ist vorgesehen, eine Regelung zu schaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Im Seefischereigesetz soll eine Anpassung aufgrund der Änderung im Flaggenrechtsgesetz erfolgen, die Fanglizenzen betrifft.

Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.