03.02.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 87/2026

Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMJV

Berlin: (hib/SCR) Über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert die Bundesregierung in einer Antwort (21/3817) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3528). Die Anfrage betraf den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in tabellarischer Form übermittelten Angaben vorläufigen Charakter hätten. „Für vollständige Ausführungen gilt es den Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2025 abzuwarten“, heißt es weiter.