Namentlich nicht deklariertes Projekt in Libyen
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu einem namentlich nicht deklarierten Projekt in Libyen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3826) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3559).
Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in Libyen in einem „schwierigen Kontext“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Zivilgesellschaft sei auch nach Ende des Bürgerkriegs mit schwerwiegenden Repressalien, Schikanen, willkürlichen Verhaftungen und restriktiven Gesetzen seitens der Behörden konfrontiert. Die Institutionen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein können. „Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten“, heißt es in der Antwort weiter. Dies gelte entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort bewegen.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten wie dem Namen des lokalen Partners den Angaben zufolge auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner ihr zufolge auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt.