03.02.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 88/2026

Bundesrat gibt grünes Licht bei UN-Hochseeschutzabkommen

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat am 30. Januar dieses Jahres beschlossen, gegen den Regierungsentwurf des Vertragsgesetzes (21/3542) zum sogenannten UN-Hochseeschutzabkommen vom 19. Juni 2023 keine Einwendungen zu erheben. Dies geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates (21/3943) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Mit dem Vertragsgesetz sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Abkommens geschaffen werden.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, enthält das Abkommen verschiedene Regelungen, die den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt im Bereich der Meeresgebiete außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse ermöglichen sollen. Dazu zählten gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich der Ausweisung von Meeresschutzgebieten sowie ein umfassendes Verfahren für eine Umweltverträglichkeitsprüfung für neue und unregulierte Tätigkeiten in den betroffenen Meeresgebieten. Zudem enthält das Übereinkommen den Angaben zufolge Bestimmungen „zum ausgewogenen und gerechten Ausgleich der Vorteile, die sich aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen und digitaler Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse ergeben“.