03.02.2026 Verkehr — Antwort — hib 89/2026

Verkehrsprojekte des Investitionsgesetzes Kohleregionen

Berlin: (hib/HAU) Die Umsetzung der bisher im Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossenen Bundesfernstraßenvorhaben im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) bis zum Jahr 2038 ist laut Bundesregierung sichergestellt. Das geht aus der Antwort der Regierung (21/3895) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3497) hervor.

Auf die konkrete Nachfrage der Grünen, wie zu erklären ist, „dass von den fünf Straßenprojekten des InvKG vier in Bau sind und eines bereits fertiggestellt ist, während sich der Großteil der 29 Schienenprojekte noch in einer sehr frühen Planungsphase befindet“, heißt es in der Antwort: Die von den Ländern in das InvKG eingebrachten Schieneninfrastrukturvorhaben hätten überwiegend keine begonnenen Planungen aufgewiesen. Im Gegensatz hierzu sei Grundlage der Beschlüsse des BLKG zu den Bundesfernstraßenvorhaben vorliegendes Baurecht gewesen.

Mit Blick auf Beschleunigungsmöglichkeiten für Schienenprojekte verweist die Regierung in der Antwort auf den am 17. Dezember 2025 im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Ziel der darin vorgesehenen Maßnahmen sei es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle Infrastrukturen spürbar zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen. Während die Schieneninfrastrukturvorhaben des InvKG bereits seit dem Jahr 2023 im überragenden öffentlichen Interesse lägen, solle nun zusätzlich zuerkannt werden, „dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen und somit rechtlich klar priorisiert werden“. Hierdurch solle ihnen in gerichtlichen und behördlichen Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht beigemessen werden, um sie schneller genehmigen zu können, heißt es in der Antwort.