03.02.2026 Gesundheit — Antrag — hib 90/2026

Grüne fordern Reform des Patientenrechtegesetzes

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion fordert eine Reform des Patientenrechtegesetzes. Die Wahrung der Rechte von Patienten bleibe eine große Herausforderung, insbesondere im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und der damit verbundenen Beweisführung, heißt es in einem Antrag (21/3796) der Fraktion.

Behandlungsfehler passierten vermutlich jeden Tag, und fast immer stünden die Betroffenen vor der schwierigen Aufgabe, den Fehler nachzuweisen, vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation fehle oder nachträglich bearbeitet werde, ohne dass klar ersichtlich sei, was wann in Dokumenten durch wen geändert wurde.

Liege in medizinischen Einrichtungen nachweislich eine mangelhafte oder fehlende Dokumentation vor, greife die Beweislastumkehr. In dem Fall müssten die Einrichtungen belegen, dass kein Behandlungsfehler vorlag oder der Schaden nicht auf ein Fehlverhalten zurückzuführen sei. Diese Regelung erleichtere es Patienten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, und verringere die Hürden bei der Nachweisführung deutlich. Jedoch seien die Hürden für eine Beweislastumkehr sehr hoch.

Die Abgeordneten fordern, die Beweislasterleichterung im Behandlungsvertragsrecht anzupassen, um Patienten bei Schadenersatzansprüchen eine erleichterte Beweisführung zu ermöglichen. Zudem sollte die Organisationsverantwortung der Leitungen von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen klar gesetzlich verankert werden.

Ferner solle das Dokumentationswesen in medizinischen Einrichtungen dahingehend reformiert werden, dass nachträgliche Änderungen an Dokumentationen in Patientenakten stets lückenlos nachvollziehbar sind.

Außerdem zielt der Antrag darauf ab, ein unabhängiges Gutachterwesen für medizinische Fragestellungen gesetzlich zu verankern, um die Erstellung von medizinischen Gutachten in Arzthaftungsprozessen und anderen strittigen Fällen auf eine objektive, nachvollziehbare und fachlich gesicherte Grundlage zu stellen.