Gewalttaten gegen Einsatzkräfte
Berlin: (hib/STO) Um Gewalttaten gegen Einsatzkräfte geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3919) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3672). Danach wurden im Jahr 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ein vollendeter Mord an einem Polizeivollzugsbeamten sowie 13 Fälle von versuchtem Mord an Polizeivollzugsbeamten und zwei solcher Fälle an Feuerwehrleuten registriert. Zugleich wurden den Angaben zufolge Polizeivollzugsbeamte in 39 Fällen Opfer von versuchtem Totschlag sowie ein Mitglied der Feuerwehr und drei Mitglieder sonstiger Rettungsdienste. Daneben wurden zwei Polizeivollzugsbeamte laut Vorlage Opfer einer Körperverletzung mit Todesfolge.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, waren im Jahr 2023 zwei Feuerwehrleute vollendetem Mord zum Opfer gefallen, während 30 Polizeivollzugsbeamte, drei Vollstreckungsbeamte des Zolls und sechs Mitglieder sonstiger Rettungsdienste Opfer von versuchtem Mord wurden. In 39 Fällen wurden Polizeivollzugsbeamte der Antwort zufolge im Jahr 2023 Opfer versuchten Totschlags, während in keiner der genannten Personengruppen Opfer einer versuchten oder vollendeten Körperverletzung mit Todesfolge verzeichnet wurden.
In der PKS wird bei Opfern laut Bundesregierung die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt. Eine Person, die mehrfach Opfer wurde, wird also auch mehrfach gezählt. Wie die Bundesregierung des Weiteren ausführt, liegen zum Berichtsjahr 2025 „noch keine qualitätsgesicherten und mit den Ländern abgestimmten PKS-Daten vor“.