Nationaler Handlungsspielraum bei Arbeitsmarktpolitik
Berlin: (hib/CHE) Arbeitsmarktpolitische Prioritäten der Europäischen Union und die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters werden unter Beteiligung Deutschlands ausgehandelt. Bei den Abstimmungen zu diesen EU-Vorgaben achtet die Bundesregierung darauf, dass nationale, spezifische Bedürfnisse und Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/3929) auf eine Kleine Anfrage (21/3669) der AfD-Fraktion.
Darin betont die Regierung weiter, dass darauf geachtet werde, dass EU-Vorgaben den deutschen Schwerpunktsetzungen nicht widersprechen. „Europäische Vorgaben führen daher faktisch nicht zu einer Verengung nationaler Entscheidungsspielräume. Gesonderte Maßnahmen, um die Eigenständigkeit der deutschen Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik langfristig zu sichern, sind nicht erforderlich“, so die Regierung.
Gleiches gelte auch für das Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF): „Die europäischen Fördervorgaben zum ESF Plus erfordern für die Umsetzung von ESF-Fördermaßnahmen den Einsatz nationaler Haushaltsmittel. Dies hat keinen Einfluss auf die Priorisierung oder die nationalen Schwerpunktsetzungen bei nationalen arbeitsmarktpolitischen Investitionen in den Bereichen Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung.“