05.02.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 94/2026

Wohnungspolitik bleibt in nationaler Zuständigkeit

Berlin: (hib/HLE) Die Wohnungspolitik verbleibt in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (21/3924) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3678), die sich nach den Auswirkungen des am 16. Dezember 2025 von der EU-Kommission veröffentlichten Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum erkundigt hatte. Es sei zu beachten, dass der EU-Kommission im Bereich der Wohnungspolitik kompetenzrechtlich nur eine unterstützende Rolle zukommen könne und dass das Subsidiaritätsprinzip geachtet werde. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass durch die in dem EU-Plan angekündigten Initiativen keine finanzielle Mehrbelastung für Deutschland und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehe.

In der Vorbemerkung der Regierung zu ihrer Antwort wird der EU-Plan als wichtiges Signal für die Bedeutung der Wohnungspolitik, für den sozialen Zusammenhalt, aber auch für die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung in Europa bezeichnet. Der Plan markiere den Anfang für gemeinsame Anstrengungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten. Hingewiesen wird darauf, dass die Immobilienpreise in Europa seit dem Jahr 2010 um mehr als 50 Prozent gestiegen seien. Gleichzeitig würden auch die Mieten vielerorts stärker als die Einkommensentwicklung steigen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei zu einem gesamteuropäischen Problem geworden. Da die Entwicklung am Wohnungsmarkt zunehmend Auswirkungen auf weitere Bereiche habe, habe die EU ein immanentes Interesse und müsse auch dazu beitragen, dass Wohnraum für alle in Europa bezahlbarer werde.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung Maßnahmen zur Wahrung der nationalen Zuständigkeiten im Bereich Bauen und Wohnen ergreifen werde, heißt es, mangels Rechtsverbindlichkeit der bisherigen wohnungspolitischen Dossiers der EU bestehe derzeit kein Handlungsbedarf. Auch der Europäische Plan für bezahlbaren Wohnraum habe die Form einer unverbindlichen Mitteilung der EU-Kommission,