Femizide in Deutschland
Berlin: (hib/STO) Um Femizide in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3972) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3504). Danach wurden im Jahr 2024 bei „vollendeten Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer“ fünf Morde im Zusammenhang mit Sexualdelikten und 114 „sonstige“ Morde (alle Morde gemäß Paragraf 211 des Strafgesetzbuches außer im Zusammenhang mit Raub- und Sexualdelikten) registriert sowie 154 Mal Totschlag und 39 Körperverletzungen mit Todesfolge. Die Zahl der „versuchten Fälle mit mindestens einem weiblichen Opfer“ belief sich den Angaben zufolge im Jahr 2024 auf zwei Morde im Zusammenhang mit Sexualdelikten und 174 „sonstigen“ Morden sowie 272 Mal Totschlag und einen „minder schweren Totschlag“.
Die genannten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beziehen sich laut Vorlage wegen der fehlenden einheitlichen Definition des Begriffs „Femizide“ auf „Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen“. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind die statistischen Angaben zu Fällen in der PKS „dahingehend eingeschränkt, dass mindestens ein weibliches Opfer zu den dazu gehörenden Fällen vorliegt“. Das bedeute, dass „bei Fällen mit mehr als einem Opfer nicht zwingend das weibliche Opfer getötet wurde, sondern beispielsweise ein weiteres männliches Opfer“.
„Bei den Angaben zur Anzahl und zu Anteilen von Opfern wird die Häufigkeit des ,Opferwerdens' gezählt, das heißt, dass eine Person, die mehrfach Opfer bei verschiedenen Fällen wurde, auch mehrfach gezählt wird“, heißt es in der Antwort weiter. Danach liegen die PKS-Daten zum Berichtsjahr 2025 der Bundesregierung noch nicht vor.