Vorzugsvariante für die Aus- und Neubaustrecke Augsburg-Ulm
Berlin: (hib/HAU) Der Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Schienenprojekt Ausbaustrecke/Neubaustrecke (ABS/NBS) Augsburg - Ulm liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3950) vor. Mit der darin aufgezeigten Vorzugsvariante der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG wird laut Eisenbahn-Bundesamt (EBA) „der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt“.
Die Region habe im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante erhoben, „die über den Stand der Technik, bestehende Finanzierungsregularien oder gesetzliche Regelungen hinausgehen und folglich nicht in der Planung berücksichtigt wurden“, heißt es in der Vorlage. Die Forderungen betreffen im Wesentlichen die Gestaltung des Lärmschutzes, eine Erweiterung des Vorhabenumfangs, zusätzliche Regionalverkehre sowie Änderungen an der Trassierung.
Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des Bundes nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden. „Der Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen.“
Käme es zur Realisierung der Kernforderungen, würde dies erhebliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 8,25 Milliarden Euro im Vorhaben ABS/NBS Augsburg - Ulm zur Folge haben. Die Berücksichtigung der übergesetzlichen Mehrforderungen würde dazu führen, dass die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Vorhabens nicht mehr gegeben sei, weil das Nutzen-Kosten-Verhältnis in dem Falle kleiner als eins sei. Das Gesamtvorhaben wäre dann auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar.
Davon unabhängig besteht der Unterrichtung zufolge im Rahmen der aktuell und absehbar verfügbaren Haushaltsmittel „kein Spielraum zur Finanzierung der planerischen und baulichen Umsetzung der regionalen Forderungen“. Diese könnten nur zulasten anderer, parallel in Planung und Realisierung befindlicher Vorhaben des Bedarfsplans Schiene gewährleistet werden. „Verlorene Planungs- und Investitionsmittel in relevanter Höhe wären bei den betroffenen Vorhaben in diesem Szenario nicht vermeidbar, die Umsetzung des Bedarfsplans insgesamt würde sich damit weiter verzögern“, heißt es in der Vorlage.