Zollrechtliche Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte
Berlin: (hib/HAU) In einem Fall hat die deutsche Zollverwaltung konkrete zollrechtliche Maßnahmen gegen ein Schiff der russischen Schattenflotte ergriffen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3970) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3449) mit. Die Bundesregierung agiere hinsichtlich des Ölpreisdeckels gemeinsam mit den Partnern der internationalen Ölpreisdeckelkoalition sowie der EU. Entsprechend der Funktionsweise des Ölpreisdeckels sei der Transport russischen Öls in Drittstaaten nicht illegal, „solange der Preis des gehandelten Öls unterhalb einer bestimmten Grenze liegt“.
Der Antwort zufolge obliegt es den Unternehmen, die durch die Sanktionsverordnung gebunden sind, sorgfältig zu prüfen, ob das durchzuführende Geschäft sich auf Öl zu einem Preis unterhalb des Preisdeckels bezieht. Dafür könnten sie auf umfangreiche Hinweise der EU sowie ein Attestierungssystem zurückgreifen.
Die Attestierung sei im Februar 2024 deutlich verschärft worden, heißt es weiter: Attestierungen müssten seitdem für jede Fahrt erfolgen, außerdem müssten alle Kosten für Exportlizenzen, Produktinspektionen, Ladegebühren und ähnliches zusätzlich aufgelistet werden. Die EU sanktioniere zudem Schiffe und Entitäten, die den Ölpreisdeckel gezielt umgehen.
Die Bundesregierung verweist zugleich auf eine schriftliche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Daniela Ludwig (CSU), aus dem Juli 2025 auf eine Abgeordnetenanfrage (21/1089), wonach für die sogenannte Schattenflotte keine rechtsverbindliche allgemeingültige Definition existiere. In der Resolution A. 1192 (33) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation würden allerdings Kriterien festgelegt, die ein Schiff als zur Schattenflotte gehörig definieren. Nach Verständnis der Bundesregierung bezeichne der Begriff eine Gruppe von Schiffen, „die zum Teil alt sind, unsichere Schifffahrtspraktiken anwenden und zur Umgehung von Sanktionen eingesetzt werden“, schreibt Ludwig. Diese Schiffe seien in der Regel nicht zwingend mit Sabotage- oder Spionageakten in Verbindung zu bringen.
Darüber hinaus würden durch die EU-Sanktionspakete insgesamt 444 Schiffe gelistet, an deren Erstellung die Bundesregierung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wird auf die zollrechtliche Beschlagnahme des Tankers EVENTIN im Januar 2025 verwiesen. Eine Übersicht aller Aktivitäten der sogenannten Schattenflotte in den Hoheitsgewässern Deutschlands existiert laut Staatssekretärin Ludwig nicht. Demzufolge führe die Bundesregierung auch keine statistische Erfassung anhand dieses Kriteriums.