Inbetriebnahme des neuen Elektronischen Stellwerks in Ulm
Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist für die Inbetriebnahme des neuen Elektronischen Stellwerks (ESTW) in Ulm die notwendige Sperrung des dortigen Hauptbahnhofs neu organisiert worden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3971) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3233) mit. Es sei im Januar 2026 während einer Teilsperrung des Hauptbahnhofs in einem Zeitraum von rund einer Woche an Weichen, Gleisen und Oberleitungen gearbeitet worden. Der Bahnhof konnte in dieser Zeit laut DB AG eingeschränkt von Zügen angefahren werden, schreibt die Regierung.
Eine Vielzahl weiterer Fragen der Grünen, wie etwa nach Ausweichmöglichkeiten für Fahrgäste des Schienenpersonenfernverkehrs während der Inbetriebnahme-Sperrung und nach Gründen, weshalb die Sperrpause für die Inbetriebnahme des Stellwerks Ulm größer ist als bei der Inbetriebnahme anderer Stellwerke, bleibt unbeantwortet. Die DB AG könne bis zum vollständigen Abschluss der Planungen keine Auskunft zu dahingehenden Fragen geben, heißt es in der Vorlage.