10.02.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Kleine Anfrage — hib 99/2026

Einwegplastikabgabe: AfD hinterfragt UBA-Entscheidungen

Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/3964) Entscheidungen des Umweltbundesamtes (UBA) zur Einstufung von Produkten als Snack- oder „To-Go“-Artikel nach dem Einwegkunsstofffondsgesetz (EWKFondsG). Sie verweist darin vor allem auf das Beispiel des Dresdner Christstollens, den das UBA zunächst in der 750-Gramm-Folienverpackung- und später nur in der 500-Gramm-Packung als Snack einstufte und damit die Hersteller zu einer Abgabe nach dem EWKFondsG verpflichtete. Einordnungen wie diese seien nicht nur „lebensfremd“, sondern bedeuteten auch einen betrieblichen Mehraufwand für kleine und mittelständische Bäckereien argumentiert die AfD und plädiert für eine Neubewertung der UBA-Vorgaben.

Von der Bundesregierung will sie unter anderem wissen, ob diese plane, die „weiterhin praxisfernen und überzogenen Vorgaben“ des UBA neu zu bewerten und abzubauen. Die Abgeordneten erkundigen sich auch, ob es insbesondere für den Christstollen eine „praxistaugliche Regelung“ geben werde, die diesen und ähnliche Backwaren von der Einwegplastikabgabe befreit.