Regierung informiert über Einsatz von Taumittelsprühanlagen
Berlin: (hib/HAU) Taumittelsprühanlagen (TMS) können laut Bundesregierung unmittelbar und schneller als der Streudienst auf sich bildende Glätte reagieren und eignen sich daher besonders für den Einsatz an Punkten mit besonderer Glättegefahr wie beispielsweise Brücken. Einsatzkriterien und Detailfragen der Planung und Ausführung von TMS seien in dem „Merkblatt für Planung, Bau und Betrieb von Taumittelsprühanlagen“ zusammengestellt, heißt es in der Antwort der Regierung (21/3981) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3778). Hiernach sei in jedem Einzelfall ein detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis zu führen. Durch den Einsatz der vorhandenen Taumittelsprühanlagen sei es gelungen, die konventionellen Winterdiensteinsätze mit Streufahrzeugen partiell sinnvoll zu ergänzen.
Die der Bundesregierung vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit und Effektivität von Taumittelsprühanlagen datierten auf den Anfang der 2000er Jahre und bildeten den damaligen Stand der Technik ab, heißt es weiter. Seitdem habe sich die Winterdiensttechnik weiterentwickelt. Durch den vermehrten Einsatz der Flüssigstreuung und der damit verbundenen längeren Liegedauer bestehe die Möglichkeit, den Winterdiensteinsatz zur präventiven Streuung vor dem Einsetzen des Frostes und Schneefalls durchzuführen. „Hierdurch sind die zeitlichen Vorteile der TMS nicht mehr gegeben.“ Daher seien in den letzten Jahren keine neuen Anlagen in Betrieb genommen worden. Bei den noch im Betrieb befindlichen Anlagen müsse im Falle einer anstehenden Generalinstandsetzungen eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies könne im Ergebnis zu einer Stilllegung der Anlage führen, schreibt die Regierung.