10.02.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 100/2026

Exekutiver Fußabdruck: Regierung verweist auf Evaluierung

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung sieht die Regelungen zum Exekutiven Fußabdruck in den Bundesministerien umgesetzt und verweist bei Fragen nach möglichen Sanktionen, gesetzlichen Nachschärfungen oder weitergehender Transparenz auf eine noch laufende Evaluierung. Das teilt sie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Antwort (21/3824) auf eine Kleine Anfrage (21/3421) mit. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, welche Haus- oder Dienstanweisungen, Leitlinien oder sonstigen internen Regelungen zur Umsetzung der Regelungen zum Exekutiven Fußabdruck existieren.

Zur technischen Umsetzung sei die Software „e-Norm“ angepasst worden. In der Begründung von Gesetzentwürfen sei dort eine neue Ziffer „III. Exekutiver Fußabdruck“ aufgenommen worden, die seit August 2024 zur Verfügung stehe. Ergänzend hätten einzelne Ressorts interne Regelungen, Arbeitshilfen oder Informationsschreiben erlassen, um Beschäftigte über die neuen Pflichten zu informieren und eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, heißt es weiter.

Die Bundesregierung führt weiter aus, dass sich die Kriterien für die sogenannte Wesentlichkeitsschwelle aus der Begründung zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ergäben. Wesentlich sei eine Einflussnahme etwa dann, wenn sie sich in der Ausrichtung der Hauptanliegen eines Gesetzentwurfs niederschlage oder zentrale Inhalte verändert würden. Die Bewertung liege jeweils beim federführenden Ministerium.

Konkrete Beispiele würden grundsätzlich nicht systematisch zusammengestellt. Als Einzelfall nennt die Bundesregierung in der Antwort unter anderem das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (21/1930).

Eine umfassende Auswertung solle im Rahmen der Evaluierung erfolgen. Der Evaluationsbericht befinde sich derzeit in der Erstellung und soll nach Abschluss veröffentlicht werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Er basiere auf quantitativen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes sowie ressortübergreifenden Workshops mit Legistinnen und Legisten. Eine externe wissenschaftliche Begleitung sei nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen. Über mögliche Sanktionen oder Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Wesentlichkeitsschwelle wolle man erst auf Grundlage der Ergebnisse entscheiden.