11.02.2026 Verkehr — Antwort — hib 102/2026

Gesundheitsbeschwerden durch „Fume- und Smell-Events“

Berlin: (hib/HAU) Zur Problematik von „Fume- und Smell-Events“ (FuSE) - unangenehmen, schwer einzuordnenden Gerüchen in Flugzeugen - äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3994) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3496). Eine Datenerhebung zu Fume- und Smell-Events existiere seit dem Jahr 2013 bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), schreibt die Bundesregierung.

Die BG Verkehr habe erstmals 2008 von FuSE Kenntnis bekommen und bei ihren Mitgliedsunternehmen und Versicherten darum geworben, sämtliche Vorfälle als Arbeitsunfall anzuzeigen, um einen Überblick zu erhalten. Gemäß ihrer Zuständigkeit nehme die BG Verkehr Meldungen von Crewmitgliedern entgegen, nicht jedoch Meldungen von Fluggästen. Im Jahr 2024 gab es den Angaben zufolge 283 angezeigte Fälle. Der Höchstwert wurde 2017 mit 920 Fällen erreicht.

Ein großer Teil der Anzeigen sei nach den üblichen Maßstäben der gesetzlichen Unfallversicherung nicht meldepflichtig, betreffe also Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit von maximal drei Tagen, heißt es. 2023 führten der Antwort zufolge beispielsweise lediglich 26 der gemeldeten 284 Fälle (neun Prozent) zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen und waren damit meldepflichtig.

Eine Verpflichtung von Fluggesellschaften zu transparenter Information von Passagieren über kontaminierte Luft und mögliche Gefahren werde nicht diskutiert, heißt es in der Antwort. Mit Blick auf das Bordpersonal schreibt die Regierung, nach dem Arbeitsschutzgesetz seien Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Arbeitgeber müssten die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen.