12.02.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Gesetzentwurf — hib 105/2026

Die Treibhausgasminderungsquote soll erhöht werden

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) anheben. Das sieht der Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (21/4083) vor, über den der Bundestag am 25. Februar in erster Lesung beraten will.

Konkret ist geplant, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent steigen zu lassen. Dies entspräche gemäß der Berechnungsmethode der Richtlinie (EU) 2023/2413, der sogenannten RED III, einem Anteil von rund 62 Prozent erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch, heißt es im Entwurf.

Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs eingeführt werden, wie etwa grüner Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Reststoffen wie Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen hergestellt werden, soll nach dem Willen der Bundesregierung angehoben werden.

Allerdings soll die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Dies soll Betrug mit Klimazertifikaten oder Palmölimporten vorbeugen, wie er in der Vergangenheit vorgekommen ist. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden.

Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und somit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.

Mit der nun eingebrachten Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die Vorgaben von RED III als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission um.

hib-Meldung über Expertenanhörung zu gefälschten Klimazertifikaten: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1033036