12.02.2026 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 105/2026

Bundesrat fordert finanzielle Entlastung der Kommunen

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf (21/3541) der Bundesregierung für eine Änderung des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch). Das geht aus einer Stellungnahme der Länderkammer hervor, die als Unterrichtung (21/4087) vorliegt. Mit dem Gesetzentwurf soll das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung abgelöst werden, die unter anderem härtere Sanktionsmöglichkeiten und strengere Regelungen hinsichtlich der Vermögensanrechnung vorsieht.

Der Bundesrat kritisiert unter anderem die Regelung im Entwurf, wonach keine Karenzzeit für die Übernahme von Unterkunftskosten gelten soll, wenn die Wohnkosten mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die abstrakt als angemessen geltenden Aufwendungen.

Dazu schreibt die Länderkammer: „Nach dem ursprünglichen Wortlaut der Regelung gilt der Deckel bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs. Dies führt dazu, dass die Leistung in den betroffenen Fallkonstellationen vom ersten Tag des Leistungsbezugs an nicht bedarfsdeckend ist, weil nur ein Teil der tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt wird. Gegen diese Folge des Deckels bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, weil das Existenzminimum nicht gedeckt wird, ohne dass dem Haushalt die Gelegenheit gegeben wurde, zuvor beispielsweise seine Unterkunftskosten auf eine übernahmefähige Höhe zu senken. Wenn von Anfang an nur ein Teil der Unterkunftskosten übernommen wird, besteht ein erhebliches Risiko, dass in diesen Fällen ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs Mietschulden entstehen, die in kurzer Zeit zur Kündigung des Mietverhältnisses und damit zur Obdachlosigkeit des Haushalts führen können.“ In ihrer Gegenäußerung dazu lehnt die Bundesregierung Änderungen hinsichtlich der Karenzzeit ab.

Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat die Ziele des Gesetzentwurfs. Der Vorrang der Vermittlung, die Stärkung der Mitwirkungspflichten, die effektivere Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs und die stärkere Orientierung auf bedarfsdeckende Erwerbsarbeit könnten Fehlanreize bei Bezug dieser Sozialleistung reduzieren und die Arbeitsintegration fördern.

Der Bundesrat verweist zugleich darauf, dass die im Entwurf angegebenen Minderausgaben (für die Kommunen rund 20 Millionen Euro pro Jahr) keine ernsthafte finanzielle Entlastung der Kommunen in dem dringend notwendigen Umfang herbeiführen würden. „Steigende Sozialausgaben durch Bundesgesetze beschränken schon lange die Handlungsfähigkeit der Kommunen bei anderen kommunalen Aufgaben beziehungsweise führen zu höheren Kassendefiziten der Kommunen.“ Der Bundesrat fordert deshalb, die Kommunen von finanziellen Verpflichtungen in diesem Bereich nachhaltig und dauerhaft zu entlasten.