Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge (21/4088) in den Bundestag eingebracht. Sie will damit „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“.
Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepots“ ohne Garantien dienen. Dieses steht als Alternative zu Garantieprodukten, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie wählen können.
Außerdem ist eine höhere Förderung als in der bisherigen sogenannten Riester-Förderung geplant. Künftig gibt es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das gilt bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es dann nochmal 20 Cent.
Auch für Kinder ist künftig eine beitragsproportionale Zulage vorgesehen. Pro Kind gibt es für jeden Euro Eigensparleistung 25 Cent, maximal 300 Euro pro Kind.
Die Bundesländer kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung in Teilen. Unter anderem fordern sie, dass Sparer künftig 3.000 Euro statt nur 1.800 Euro, wie derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen, steuerlich absetzen können, wenn sie in ein gefördertes Finanzprodukt investieren. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, diesen Vorschlag zu prüfen.
Nicht folgen will die Regierung dem Vorschlag des Bundesrats, die volle Kinderzulage von 300 Euro bereits dann zu gewähren, wenn Sparer die volle Grundzulage von 175 Euro erhalten. Es soll bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Beitragsproportionalität bleiben.
Ablehnend reagiert die Regierung auch auf den Vorschlag eines „einheitlichen Standarddepot-Vertrags, der ähnlich der für die Frühstartrente diskutierten Auffanglösung von der Bundesbank, einer anderen öffentlich-rechtlichen Stelle oder einem Zusammenschluss privater Anbieter angeboten und mit geringen Kosten verwaltet wird“. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung „nicht erforderlich“, da der Gesetzentwurf „bereits ein privatwirtschaftliches Angebot von Standarddepots“ enthalte. Dasselbe gilt für den Vorschlag des Bundesrates für ein „staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes echtes Standardprodukt“.
Prüfen will die Regierung hingegen die Anregung, den Kreis der unmittelbar Förderberechtigten für die geförderte private Altersvorsorge „auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter“ auszuweiten. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe von 1,5 Prozent pro Jahr will die Bundesregierung auf Anregung der Länderkammer nochmals prüfen. Aus Sicht des Bundesrates ist diese zu hoch angesetzt.