12.02.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Unterrichtung — hib 106/2026

Bundesrat mit Stellungnahme zum Jagd-und Naturschutzgesetz

Berlin: (hib/MIS) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt die Stellungnahme des Bundesrates (21/4090) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (21/3546) vor. Darin begrüßt die Länderkammer, die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, ein Bestandsmanagement für Wölfe im Bundesjagdgesetz einzuführen.

Der Bundesrat bittet aber um Änderungen und Prüfungen. Kritisch sieht die Kammer, dass das Europarecht von einem Bejagungssystem lediglich fordere, dass es mit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei - der Gesetzentwurf aber darüber hinaus zahlreiche Voraussetzungen im ungünstigen Erhaltungszustand und in der Schonzeit vorsehe, die von den zuständigen Landesbehörden aufwendig zu prüfen und nachzuweisen seien.

Dafür bestehe keine europarechtliche Notwendigkeit, konstatiert der Bundesrat. Im ungünstigen Erhaltungszustand werde im Gesetzentwurf zudem statt einer Prüfung der Wiederherstellung des Erhaltungszustands eine ständige behördliche Pflicht zur Prüfung von Jagdbeschränkungen oder -verboten vorgesehen, was nach Auffassung der Länderkammer in der Praxis zu Unsicherheiten führen dürfte.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, inwieweit die Regelungen auf das europarechtliche Mindestmaß reduziert, weniger bürokratisch und damit für den Vollzug rechtssicherer gestaltet werden können. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort, dass sie die erbetene Prüfung vornehmen werde.