Mehr Transparenz bei politischer Werbung
Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (21/4089) in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) soll die Verordnung in Deutschland umsetzen und den Digital Services Act (DSA) sowie die EU-Datenschutzgrundverordnung ergänzen, schreibt die Bundesregierung.
Mit dem Durchführungsgesetz sollen die Transparenz politischer Werbung deutlich erhöht und Zuständigkeiten sowie Sanktionen zur Durchsetzung von EU-Vorgaben festgelegt werden. Die TTPW-VO schaffe erstmals europaweit eine Legaldefinition politischer Werbung und sehe Transparenz-, Kennzeichnungs- und Archivierungspflichten sowie ergänzende Datenschutzvorgaben vor, darunter ein Verbot von Targeting unter Nutzung sensibler Daten. Sie gelte seit dem 10. Oktober 2025 uneingeschränkt, schreibt die Bundesregierung weiter.
Dem Gesetzentwurf zufolge werde die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als zuständige Stelle für die Durchsetzung der Regelungen über das Targeting bestimmt, soweit sie auch im Übrigen europäische Datenschutzregelungen durchsetzt. Zuständige Behörde sind daneben die Bundeswahlleiterin sowie die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, der sogenannte Digital Services Coordinator (DSC).
Der DSC soll für die Aufsicht der Einhaltung zentraler Transparenz- und Informationspflichten durch Diensteanbieter wie Online-Plattformen zuständig sein. Die Koordinierungsstelle soll zudem als nationale Kontaktstelle auf Unionsebene fungieren, ein öffentlich zugängliches und maschinenlesbares Online-Verzeichnis über in Deutschland eingetragene bevollmächtigte Vertreter politischer Werbedienstleistungen führen und jährlich über Verstöße und verhängte Sanktionen berichten.
Zudem sollen Bußgeldtatbestände geschaffen werden. Je nach Verstoß seien Geldbußen bis zu 300.000 Euro oder - bei größeren Unternehmen - bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Für Bürgerinnen und Bürger entstehe kein Erfüllungsaufwand, schreibt die Bundesregierung. Den jährlichen Mehraufwand der Verwaltung beziffert diese auf rund 1,3 Millionen Euro. Auswirkungen auf Verbraucherpreise seien nicht zu erwarten, heißt es.
Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme unter anderem auf eine stärkere Rolle der Landesdatenschutzbeauftragten und mehr Rechtsklarheit. So fordert die Länderkammer unter anderem, dass die Datenschutzaufsicht auch bei den Landesdatenschutzbehörden verankert werden solle.
Zudem fordern die Länder klarere Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden, Korrekturen bei Berichtspflichten und Bußgeldvorschriften sowie eine saubere Einbindung der Sanktionen nach der EU-Verordnung in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Länderkammer regt zudem an, zu prüfen, ob der Gesetzentwurf um Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern und Parlamentsmitgliedern ergänzt werden sollte.
Die Bundesregierung weist zentrale Forderungen zurück. Eine zusätzliche Benennung der Landesdatenschutzbehörden sei entbehrlich, da sich deren Zuständigkeit bereits unmittelbar aus der EU-Verordnung ergebe; ein nationales „Wiederholen“ verstoße gegen unionsrechtliche Grundsätze. Auch weitergehende Öffnungen beim Datenaustausch oder neue Dokumentationspflichten lehnt sie ab: Datenschutz und Verhältnismäßigkeit seien durch EU-Recht und Datenschutzgrundverordnung ausreichend abgesichert. Einzelne redaktionelle Hinweise und Verweisfehler will die Bundesregierung aufgreifen. Beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern signalisiert sie Prüfbereitschaft.