Anhörung zur geplanten Digitalisierung von Führerscheinen
Berlin: (hib/HAU) Zur geplanten Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes veranstaltet der Verkehrsausschuss am Montag, 23. Februar 2026, eine öffentliche Anhörung. Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Parken fair gestalten - Nachhaltig, digital und sozial“ (21/3610) sollen ab 13.00 Uhr im Sitzungssaal E.600 des Paul-Löbe-Hauses acht Sachverständige Stellung nehmen.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Der Entwurf dient laut Regierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, den Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nicht nur wie jetzt schon nach Fahrzeuggrößen, sondern auch nach sozialen Kriterien staffeln zu können. Die Kommunen erhielten so die Möglichkeit, die Gebühren von Menschen mit geringem Einkommen abzusenken. „Mit solchen Abstufungen können soziale Härten vermieden und die Akzeptanz der Gebühren vor Ort gestärkt werden“, heißt es in der Vorlage.
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 19. Februar 2026 ,15.00 Uhr beim Sekretariat des Verkehrsausschusses, verkehrsausschuss@bundestag.de, für eine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung anmelden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.