17.02.2026 Inneres — Anhörung — hib 111/2026

Anhörung im Innenausschuss zu Aufenthaltsrecht für Jesiden

Berlin: (hib/STO) Um je eine Vorlage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum Aufenthaltsrecht von Jesiden in Deutschland geht es am Montag, 23. Februar 2026, in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200), Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Die Grünen-Fraktion sieht in einem Gesetzentwurf (21/795) ein Aufenthaltsrechts für Jesiden mit irakischer Staatsbürgerschaft vor. Danach soll jesidischen Schutzsuchenden, die vor dem 31. Juli 2025 in Deutschland eingereist sind, „abweichend von der allgemeinen Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung und der Einreise mit dem notwendigen Visum unter Angabe der notwendigen Angaben im Visumsverfahren ein Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit bis zum 31. Juli 2028“ erteilt werden. Dies ermögliche im nächsten Schritt den Jesiden, dass sie die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt erfüllen und damit an einer neuen Aufenthaltserlaubnis anschließen können, führt die Fraktion in der Vorlage aus.

Darin schreibt sie zugleich, dass der Bundestag im Januar 2023 die Gräueltaten der islamistischen Terrororganisation IS an der Minderheit der Jesiden im Irak im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt habe. Mit der Anerkennung des Völkermordes habe sich der Bundestag einstimmig dazu bekannt, Jesiden unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren.

Diesem Schutzauftrag komme die Bundesregierung jedoch nur in unzureichendem Umfang nach, kritisieren die Abgeordneten. 2023 hätten „lediglich 53 Prozent aller Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak einen Schutzstatus in Deutschland“ erhalten. Eine sichere Rückkehr für Jesidinnen und Jesiden sei indes „aufgrund der hoch volatilen Sicherheitslage in ihrer Heimatregion“ kaum möglich.

Auf ein „humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete“ dringt Die Linke in einem Antrag (21/3601). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich gegenüber den Bundesländern für eine bundesweite Abschiebestoppregelung in Bezug auf ausreisepflichtige jesidische Geflüchtete aus dem Irak und Syrien einzusetzen. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion ihr Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes für jesidische Geflüchtete erteilen und sich dafür einzusetzen, dass eine solche Regelung im Rahmen der Innenministerkonferenz beschlossen wird.

In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei jesidischen Geflüchteten aus dem Irak von fast 100 Prozent im Jahr 2015 auf nur noch 48,6 Prozent im Jahr 2022 gesunken sei. Fast 1.500 Schutzstatus von Jesiden aus dem Irak seien zudem durch das Bamf im Zeitraum von 2015 bis 2022 widerrufen worden, heißt es in dem Antrag ferner. In der Folge seien auch jesidische Überlebende des Genozids von Abschiebungen in den Irak betroffen. Die Zahl der Abschiebungen in den Irak sei von 27 im Jahr 2020 auf 699 im Jahr 2024 gestiegen,

Weitere Informationen zur Anhörung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/inneres/anhoerungen/1146054-1146054