Regierung: 127 Meinungsumfragen 2024 und 2025 beauftragt
Berlin: (hib/VOM) Die obersten Bundesbehörden und der nachgeordnete Bereich haben vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 127 Meinungsumfragen in Auftrag gegeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4096) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3809) mit. 2024 seien 21 Institute und 2025 16 Institute mit den Umfragen beauftragt worden. Die Antworten beziehen sich nach Regierungsangaben auf Meinungsumfragen, die mindestens zum Großteil innerhalb Deutschlands durchgeführt worden seien. Erfasst würden neben repräsentativen auch nicht repräsentative Meinungsumfragen.
Laut einer Aufstellung als Anlage, die den nachgeordneten Bereich des Bundesgesundheitsministeriums nicht umfasst, war in 60 Fällen das Bundespresseamt der Auftraggeber. 14 Umfragen wurden der Antwort zufolge vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, acht vom Bundesministerium der Verteidigung, sieben vom Bundesamt für Strahlenschutz und sechs vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beauftragt. In jeweils vier Fällen seien das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Auftraggeber. Je drei Aufträge seien von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, von der Bundeszentrale für politische Bildung und vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) vergeben worden. Einer der drei Aufträge des BKM sei zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erteilt worden. Zwei Aufträge seien vom Bundeskanzleramt ausgegangen.
Mit je einem Auftrag sind das Bundeskriminalamt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Eisenbahnbundesamt in der Liste vertreten.
Zum von der Fraktion erfragten finanziellen Umfang der Aufträge verweist die Regierung darauf, dass dieser ohne Einwilligung der Auftragnehmer aus rechtlichen Gründen nicht offen benannt werden könne. Um einen Ausgleich zwischen den Informationsrechten des Parlaments und der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten, werde die Kostenaufstellung pro Umfrage als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und ergänzend übermittelt.