18.02.2026 Finanzen — Antwort — hib 114/2026

Regierung verweist bei Sondervermögen auf Grundgesetz

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat der AfD-Fraktion erklärt, dass sie die Definition des Begriffs „Sondervermögen“ in Artikel 110 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes findet. In einer Kleinen Anfrage (21/3811) hatte die AfD-Fraktion erfragt, was die Bundesregierung unter dem Wort verstehe. In ihrer Antwort (21/4095) erläutert die Regierung ferner, dass zur Frage des Unworts 2025 „keine systematische Befassung hierzu innerhalb der Bundesregierung“ stattfände.