19.02.2026 Gesundheit — Antwort — hib 116/2026

Mehr Leistungen in der Pflege und mehr Anspruchsberechtigte

Berlin: (hib/PK) Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 sind nach Angaben der Bundesregierung sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege deutlich angehoben worden. Zugleich sei der Kreis der Anspruchsberechtigten und damit der Leistungsbezieher erheblich ausgeweitet worden, heißt es in der Antwort (21/4070) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3799) der Linksfraktion.

Seit der Einführung der Pflegeversicherung konnte den Angaben zufolge die Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch pflegebedürftige Menschen erheblich reduziert werden. Demnach bezogen 2024 rund 5,6 Prozent aller Pflegebedürftigen Hilfe zur Pflege. In der vollstationären Pflege allein lag der Anteil der Bezieher von Hilfe zur Pflege in den vergangenen Jahren bei einem Drittel. Vor Einführung der Pflegeversicherung habe dieser Wert bei rund 70 Prozent gelegen.

Vor Einführung der Pflegeversicherung hätten die Ausgaben der Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege umgerechnet auf damalige Preise bei rund 9,1 Milliarden Euro gelegen, 2024 seien es nach heutigen Preisen rund 5,3 Milliarden Euro gewesen, heißt es in der Antwort weiter.