23.02.2026 Inneres — Anhörung — hib 122/2026

Vorstöße zum Aufenthaltsrecht für Jesiden

Berlin: (hib/FLA) Überwiegend Zustimmung haben Sachverständige im Innenausschuss bei der Bewertung von zwei Vorlagen zum Aufenthaltsrecht von Jesiden in Deutschland geäußert. Es ging zum einen um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/795), der sich auf Jesiden mit irakischer Staatsbürgerschaft bezieht, zum anderen um einen Antrag der Fraktion Die Linke (21/3601), in dem es um ein „humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete“ geht.

Jens Dieckmann, Rechtsanwalt, Bonn, verwies auf den Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2023, mit dem anerkannt worden sei, dass die Massaker an den Jesidinnen und Jesiden einen Genozid darstellen. Dies sei ein historischer Akt, durch den politisch und ethisch Verantwortung bekannt und angenommen worden sei. Dieser Beschluss habe aber eine unerträgliche Lücke offengelassen. Dies zeige sich insbesondere darin, dass bereits 2023 Abschiebungen in den Irak unter Einschluss von Jesidinnen und Jesiden begonnen hätten. Menschenrechte brauchten ein Beziehungssystem, wo sie wirkungsmächtig werden können. Das fehle ausreisepflichtigen Jesidinnen und Jesiden. Nach Rechtsprechung der Obergerichte werde Gruppenverfolgung als Grund für die Zuerkennung einer Flüchtlingseigenschaft in der Fläche nicht mehr anerkannt. Einzelfallentscheidungen könnten aber keine Schließung der Schutzlücke darstellen. Deshalb seien die jetzt vorgelegten Vorschläge absolut zu begrüßen. Die betroffenen Jesidinnen und Jesiden hätten zu lange gewartet. Es sei jetzt an der Zeit, die Schutzlücke schnell zu schließen.

Caroline Mohrs, Rechtsanwältin, Pena.ger e.V., Bundesweite Online-Beratungsstelle für Geflüchtete, Oldenburg, meinte, ein humanitäres Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden in Deutschland sei migrationspolitisch, historisch und menschenrechtlich geboten, solange eine Anerkennung der Fortwirkungen des Genozids in asylrechtlicher Hinsicht ausbleibe. Und der Genozid wirke fort. Die Angst vor Wiederholung sei real. Bundesweit seien 5.000 bis 10.000 Jesidinnen und Jesiden von Abschiebung bedroht. Grundsätzlich unterstütze sie den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag für ein Bleiberecht, da beide eine größere Sicherheit für die in Deutschland von Abschiebung bedrohten Jesidinnen und Jesiden böten als der rechtliche Status quo, sagte Mohrs. Allerdings gebe es noch Verbesserungspotenzial. So könne ein Bleiberecht als Zeichen der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Überlebenden des Völkermords die bestehende Schutzlücke wirksam schließen. Hierfür bedürfe es einer bundeseinheitlichen Anwendung der entsprechenden Regelung im Aufenthaltsgesetz, um Rechtssicherheit sicherzustellen.

Caspar Schliephack, Berater „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“, Potsdam, kritisierte, dass der Gesetzentwurf ausschließlich darauf abziele, die Situation derjenigen zu verbessern, die sich bereits in Deutschland befänden - also derjenigen, die über Mittel zur Flucht verfügt hätten. Demgegenüber blieben die besonders Schutzbedürftigen im Irak weiterhin ohne substantielle Unterstützung. Das erklärte Ziel des Völkermordes sei die Auslöschung jesidischen Lebens in seiner historischen Heimat gewesen. Deshalb sei die Signalwirkung des Gesetzentwurfs fatal. Er vermittele der jesidischen Gemeinschaft im Irak wie in der Diaspora die Botschaft, dass die Zukunft nicht in der angestammten Heimat liege. Der Bundestag habe im Zuge der Genozid-Anerkennung die Bekämpfung von Fluchtursachen wie Wiederaufbau, Reintegration und Sicherheitsgarantien zugesagt. Notwendig sei, dass die zugesagten Maßnahmen im Irak endlich verbindlich umgesetzt würden.

Düzen Tekkal, Journalistin, HÁWAR.help., forderte die Annahme des Gesetzentwurfs, der Jesiden ein Bleiberecht einräume. Er sei nach zwei Jahren fahrlässiger humanitärer Abschiebepraxis ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland. Bei ihrer Organisation gingen wöchentlich Hilfesuche von Betroffenen ein, die Abschiebebescheide im Briefkasten hätten. Dass Jesidinnen und Jesiden, die den Genozid durch den Islamischen Staat überlebt hätten und im Irak nach wie vor eine gefährdete Gruppe seien, genau dahin abgeschoben würden, sei ein menschenrechtliches Desaster und ein Vertrauensbruch. Die Bundesregierung müsse ihrem Schutzauftrag nachkommen, der in der offiziellen Anerkennung des Genozides festgeschrieben worden sei. Wenige Zeit danach seien schon die ersten Abschiebeflüge mit Jesidinnen und Jesiden an Bord nach Bagdad durchgeführt worden. Es sei unverantwortlich, dass bei der aktuellen Abschiebepraxis die Religionszugehörigkeit von Personen, die aus dem Irak stammten, nicht erfasst werde.

Professor Pierre Thielbörger, Ruhr-Universität Bochum, meinte, mit der Anerkennung des Genozids habe der Bundestag eine große Verantwortung übernommen. Vor diesem Hintergrund sei der Gesetzentwurf zu sehen, den er ausdrücklich als sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz positiv bewerte. Es sei politisch und humanitär gut begründet. Das derzeitige Asylsystem biete vielen Betroffenen keinen verlässlichen Schutz mehr. Die obergerichtliche Rechtsprechung gehe inzwischen überwiegend davon aus, dass es keine gruppenbezogene Verfolgung mehr gebe. Das führe dazu, dass anerkannte Opfer des Völkermordes in einem Zustand der Unsicherheit seien. Dies habe ganz konkrete Folgen mit Hinblick auf die Integration, die langfristige Lebensplanung oder die Arbeitsaufnahme. Dies adressiere das Gesetz. Als Verfassungsrechtler ging Thielbörger unter anderem auf die vorgesehene Stichtagsregelung ein. Sie sei zulässig, müsse aber begründet werden. Wenn die bereits hier lebenden Jesidinnen und Jesiden geschützt werden sollen, böte sich ein Stichtag näher am Inkrafttreten des Gesetzes an.