23.02.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Kleine Anfrage — hib 123/2026

Linke fragt nach internationalen Klima-Zertifikaten

Berlin: (hib/SAS) In einer Kleinen Anfrage (21/4191) thematisiert die Fraktion Die Linke die Nutzung von Emissionsgutschriften nach Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens.

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments zu dem neuen Klima-Zwischenziel, mit dem die EU-Staaten den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2040 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 senken wollen, aber dafür auch CO2-Zertifikate aus dem Ausland anrechnen dürfen, erkundigt sich die Fraktion unter anderem nach der anrechenbaren Menge und den Anforderungen an die Emissionsgutschriften.

Laut der Trilog-Einigung zwischen dem Rat der EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament könnten bis zu fünf Prozent der Emissionsmenge von 1990 durch „hochwertige internationale Gutschriften gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens“ erbracht werden, heißt es in der Anfrage. Die volle Nutzung sei nach einer fünfjährigen Pilotphase ab 2036 möglich.

Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten nun wissen, welche „kumulative Menge an internationalen Gutschriften in Tonnen CO2-Äquivalent“ das „theoretisch maximale Volumen an in der EU nutzbaren internationalen Gutschriften im Zeitraum der Jahre 2036 bis 2044“ wäre. Zudem erkundigen sie sich nach den Anforderungen, die nach Auffassung der Bundesregierung an Herkunft und Qualität solcher Gutschriften gestellt werden sollen. Aus den Eckwerten der Trilog-Einigung ergebe sich ein „Interpretationsspielraum“, so die Begründung der Linksfraktion für die Anfrage.