Geschlechtsinklusive Sprache in Bundesbehörden thematisiert
Berlin: (hib/LBR) In einer Kleinen Anfrage (21/4176) erkundigt sich die AfD-Fraktion nach der Verwendung geschlechtsinklusiver Sprache in Bundesbehörden. Unter anderem möchte die Fraktion erfahren, in welchen obersten Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung die Verwendung von geschlechtsinklusiver Sprache in der internen und externen Kommunikation derzeit verpflichtend, untersagt, empfohlen, freigestellt beziehungsweise nicht geregelt ist.
Weiter möchten die Abgeordneten Details zur Verwendung geschlechtsinklusiver Sprache in nachgeordneten Behörden, Bundesanstalten sowie bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Unfallversicherung Bund und Bahn erfahren. Auch fragt die Fraktion, welche Rechtsgrundlagen die Bundesregierung „im Zusammenhang mit Sprachvorgaben“ für einschlägig erachtet.