Einsetzung der Engagementbericht-Kommission angekündigt
Berlin: (hib/VOM) Die Kommission, die den Fünften Engagementbericht der Bundesregierung verfassen wird, soll in den kommenden Monaten eingesetzt werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4171) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3979) mit. Die Bundesregierung legt einmal in jeder Wahlperiode einen Bericht zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wird und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Engagementpolitik geben soll. Es sei beabsichtigt, heißt es in der Antwort, dass in der Kommission auch wieder Fachwissen aus der zivilgesellschaftlichen Praxis vertreten sei.
Neben dem Engagementbericht diene auch der Freiwilligensurvey als Grundlage, um Erkenntnisse für die Gestaltung der Engagementpolitik zu gewinnen, schreibt die Bundesregierung. Ebenfalls wichtig sei die „Zeitverwendungserhebung“ des Statistischen Bundesamtes. Parallel zum Bedeutungsgewinn der Engagementpolitik habe sich in den vergangenen Jahrzehnten eine „agile und ausdifferenzierte Engagementforschung“ an Hochschulen entwickelt, die im Austausch mit der organisierten Zivilgesellschaft stehe und eigenverantwortlich Forschungsthemen setze.
Zur Frage der Grünen, was für und gegen die Einrichtung einer dauerhaften Geschäftsstelle für den Engagementbericht spricht, heißt es in der Antwort, das gegenwärtige Verfahren, mit jedem Bericht eine neue Geschäftsstelle einzusetzen, biete den Vorteil, dass die personelle Besetzung den wechselnden fachlichen Schwerpunkten des Berichtes folgen könne. Auch könne der jeweilige Vorsitz der Kommission die Personalauswahl treffen. Der Vorteil einer festen Geschäftsstelle wäre aus Sicht der Regierung, dass die dort Beschäftigten sich nicht neu in die Anforderungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts einarbeiten müssten.
Darüber hinaus nennt die Bundesregierung in der Antwort als „zentrale, gesetzlich veranlasste Berichte der Bundesregierung mit gesellschaftspolitischer Zielstellung“ den Kinder- und Jugendhilfebericht, den Teilhabebericht, den Pflegebericht, den Berufsbildungsbericht und den Stadtentwicklungsbericht.