Lebendorganspende Thema im Gesundheitsausschuss
Berlin: (hib/PK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) (21/3619) wird im Grundsatz von einer breiten Mehrheit im Bundestag befürwortet. Auch oppositionelle Abgeordnete von Linken und Grünen machten am Mittwoch im Gesundheitsausschuss ihre Zustimmung zu den Zielen der Reform deutlich.
Die Grünen-Fraktion legte sieben Änderungsanträge vor, die auf Details im Ablauf der Lebendorganspende Bezug nehmen. Eine öffentliche Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf ist am Mittwochnachmittag vorgesehen.
Mit der Reform sollen sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden. Seit langer Zeit reiche die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung. Künftig sollen Lebendnierenspenden „überkreuz“ durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich sein. Bisher wird für eine Lebendnierenspende ein „besonderes Näheverhältnis“ zwischen Spender und Empfänger vorausgesetzt. Der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz, wonach die Organentnahme bei lebenden Personen nur zulässig ist, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist, soll aufgehoben werden.
Ermöglicht wird zudem die nicht gerichtete anonyme Nierenspende. Der Spender soll dabei keinen Einfluss haben auf den Empfänger. Der Gesetzentwurf soll dazu beitragen, mehr Spenderorgane für schwer kranke Patienten zu erhalten.