25.02.2026 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 132/2026

Ausschuss stimmt für Gesetz zum Wasserstoffhochlauf

 

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwochmittag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Wasserstoffhochlauf (21/2506, 21/3203) mit Änderungen beschlossen. Für die Vorlage und den Entschließungsantrag (21(9)182) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, bei Gegenstimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Über den Gesetzentwurf soll der Bundestag Donnerstag, 26. Februar 2026, abschließend entscheiden.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sieht vor, die Planung, Genehmigung und den Bau von Wasserstoffinfrastruktur - die Erzeugung, den Transport, den Import und die Speicherung - in Deutschland zu verkürzen. Zu den Instrumenten des Gesetzes, die die Verfahren massiv beschleunigen, zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird.

Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz legt fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit kommt Wasserstoffinfrastrukturprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu.

Durch einen Änderungsantrag (21(9)173) von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf in einigen Punkten ergänzt. So soll das Gesetz auch die Errichtung des Betriebs und die Änderung von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und flüssigen organischen Wasserstoffträgern zu Wasserstoff erlauben. Außerdem werden Anlagen zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, beispielsweise Power-to-Liquid-Produkte (PtL-Produkte) mit aufgenommen. PtL-Produkte sind synthetische, flüssige Kraftstoffe und Rohstoffe, die durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt werden. Hauptprodukte sind flüssige E-Fuels wie Kerosin, Diesel und Benzin, die zur Dekarbonisierung von Flug-, Schiffs- und Lkw-Verkehr beitragen sollen. Ferner werden auch Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unter Nutzung von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid in den Anwendungsbereich aufgenommen. Damit sind Dampfreformierungsanlagen erfasst, die unter Nutzung der Kohlendioxid-Abscheidung (CCS) kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen.

Der Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD verwies auf die Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur, mit dem Ziel, den Bau sowie Ausbau von Produktions- und Lagerstätten für Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in den Häfen zu beschleunigen und zu unterstützen. Außerdem soll sichergestellt werden, kleine und mittlere Unternehmen sowie insbesondere kleiner Handwerksbetriebe im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs zu berücksichtigen.

Die Koalitionsfraktionen lobten das Gesetz. Vor allem sei es vorteilhaft gewesen, das Gesetz, das die Ampelregierung 2024 vorgelegt habe, praktikabler und besser umsetzbar zu machen. Das Gesetz decke nun die gesamte Wertschöpfungskette ab, und man könne nun den Wasserstoffhochlauf beschleunigen. Im Entschließungsantrag sei berücksichtigt worden, auch die Häfen für den Einsatz von Wasserstoff zu ertüchtigen. Das Gesetz sei ein wichtiger Baustein für die Einbringung von grünem Wasserstoff.

Bei den Abgeordneten der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stieß das Vorhaben auf teils scharfe Kritik. Der Vertreter der AfD sprach davon, einen Markt schaffen zu wollen, der nicht existiere. Wasserstoff, die Infrastruktur und der Transport seien zu teuer und schlecht handhabbar. Die Grünen bemängelten, anstatt auf grünen Wasserstoff zu setzen, werde mit dem Gesetz nun auch die Herstellung von blauem Wasserstoff erlaubt, damit habe man der Gaslobby nachgegeben. Die Linken-Fraktion kritisierte, das Gesetz konzentriere sich zu stark auf die Verwaltungsverfahren, habe aber keine neuen Aspekte dazu geliefert, was zu tun gewesen wäre, damit der Hochlauf grünen Wasserstoffs vorankomme. Deshalb blieben die Verfahren auch weiter zu kompliziert.