Anhörung zur Jagbarmachung des Wolfs
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Montag, 23. Februar 2026, mit dem Bundesjagdgesetz beschäftigt. Grundlage der öffentlichen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090). Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass der Wolf als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Jagdgesetz aufgenommen wird.
Schäfermeister Frank Hahnel erklärte eingangs der Anhörung, er habe gelernt, mit dem Wolf in seiner Nachbarschaft zu leben. Seine Überzeugung: Die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz ersetze nicht den Schutz der Weidetiere. Solange es Wölfe gebe, werde er seine Herde schützen. Dieser Schutz aber sei teuer. Deshalb sollte er weiterhin gefördert werden.
Der Schäfer Felix Körner begrüßte den Vorschlag, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, fügte aber hinzu, eigentlich brauche es nur ein kleines Stück mehr Sicherheit: „Herdenschutz muss in seinen variantenreichen Anwendungen das erste Mittel bleiben. Eine Entnahme von Wölfen sollte als letzte Instanz des Herdenschutzes gesehen werden, nicht als Lösung für Probleme.“
Der Gesetzentwurf könne in vorliegender Form die durch den Wolf in der Kulturlandschaft verursachten Probleme der Weidewirtschaft nicht lösen, sagte Professor Hans-Dieter Pfannenstiel. Momentan müsse sich die Landeskultur durch die Errichtung von Zäunen an den Wolf anpassen - umgekehrt wäre es richtig, sagte der Experte. Bei ungebremster Ausbreitungs- und Fortpflanzungsdynamik des Wolfs werde die Weidewirtschaft über kurz oder lang zum Erliegen kommen, sagte er voraus.
Die Biologin Ilka Reinhardt zeigte sich „erschrocken“ vom Gesetzentwurf der Koalition und sprach von „teilweise Falschaussagen“. Als Begründung für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die angebliche Notwendigkeit einer generellen Bejagung würden die Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere angegeben. Dazu gäbe es laut Gesetzentwurf keine Alternative. Doch, die gebe es, sagte Reinhardt: die zahlreichen Tierhaltenden, die einen erfolgreichen Herdenschutz umsetzen, mit sehr hohem persönlichem Engagement und unter oft schwierigen Bedingungen. Diese Tierhaltenden sollte man fragen, wie sie das machen, schlug sie vor.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde spät, aber nicht zu spät, einer sich veränderten Wirklichkeit Rechnung getragen, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbands. Anders als das Bundesnaturschutzgesetz, das als fast reines Schutzgesetz konzipiert sei, sei das Jagdrecht auf den Ausgleich von Interessen ausgelegt - es diene zum einen dem Schutz des Wildes und seiner Lebensräume, räume aber auch den Interessen des Menschen, gerade in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft, einen starken Stellenwert ein.
Die Weidetierhalter, insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter, seien die von der Rückkehr des Wolfes am stärksten Betroffenen, hielt Anette Wohlfarth, Geschäftsführerin der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, fest. 2023 seien bei 1.268 Übergriffen 5.727 Tiere getötet, verletzt oder vermisst worden. Präventiver Herdenschutz reiche nicht mehr aus, sagte Wohlfarth: „Wir begrüßen daher den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem der Herdenschutz um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements ergänzt werden soll.“
Stellung nehmen durfte auch der Deutsche Landkreistag als Vertreter der Kommunen. Der Beigeordnete Klaus Ritgen begrüßte die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz. Zudem gab er zu bedenken, dass ein Managementplan ein belastbares, aktuelles und flächendeckendes Monitoring voraussetze.