AfD für „effektive“ Grenzkontrollen und Zurückweisungen
Berlin: (hib/STO) „Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4274), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Bundesgrenze „sofort tatsächlich zu kontrollieren“ sowie „die Anwendung von Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz und Paragraf 18 Absatz 2 Asylgesetz ohne Abstriche so lange fortzusetzen, bis auf europäischer Ebene entsprechende Regeln durch- und umgesetzt sind, die den versprochenen ,Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts' gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union tatsächlich und nicht nur fiktiv herstellen“.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem auf die EU-Staaten und die EU-Kommission einwirken, „dass das EU-Asylrecht suspendiert wird, bis die EU-Außengrenzen geschützt sind und ein wirksames EU-Asylsystem installiert wird“.
Der Vorlage zufolge heißt es in einem Schreiben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vom 7. Mai 2025 an den Präsidenten der Bundespolizei, die Anwendung der Regelung des Paragrafen 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz führe dazu, „dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann“. Ferner schreibt die Fraktion, die „Durchführung zehntausender, in manchen Jahren hunderttausender unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Asylverfahren, die bei Anwendung von Paragraf 18 Absatz 2 Asylgesetz gar nicht eröffnet werden müssten“, schaffe einen wesentlichen Anreiz für die illegale Einwanderung nach Deutschland.
Niemand, der über den Landweg nach Deutschland illegal einreise, sei auf der Flucht, da man in allen angrenzenden Nachbarstaaten bereits in Sicherheit sei, führt die Fraktion weiter aus. Trotzdem werde „kein illegal Einreisender, der nach Grenzübertritt einen Asylantrag stellt, zurückgewiesen“.