Grünen-Entwurf zur „Stärkung des sozialen Mietrechts“
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des sozialen Mietrechts“ (21/4268) vorgelegt. Ziel ist es, die Mietpreisbremse zu entfristen und Umgehungsmöglichkeiten insbesondere bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen einzuschränken. Zur Begründung verweist die Fraktion auf die Lage auf dem Mietmarkt und die geringe Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zur Mietpreisbremse.
Der Entwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Ein Möblierungszuschlag soll künftig gesondert ausgewiesen werden und monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel betragen. Zudem soll die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Mietpreisbremse für Neubauten dynamisiert werden. Als neu soll nur noch eine Wohnung gelten, die seit höchstens einem Jahr genutzt und vermietet wird.
Ferner soll geregelt werden, dass bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nicht mehr die maximal zulässige, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete als vereinbart gilt. „Dadurch haben Vermieterinnen und Vermieter im Unterschied zur derzeitigen Rechtslage einen ökonomischen Anreiz, die Mietpreisbremse einzuhalten“, heißt es in der Begründung. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs übertragen werden.