AfD will Klagerechte von NGO einschränken
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion der AfD hat einen Gesetzentwurf „zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ (21/4266) vorgelegt. Ziel ist es, das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz künftig auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden.
Zur Begründung führt die Fraktion an, durch die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) bestehe die Gefahr, „dass sie nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, „dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollen, politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“.
Der Gesetzentwurf sieht vor, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Voraussetzungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen neu zu regeln. Unter anderem soll festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass Vereinigungen anerkannt werden, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Abmahntätigkeit erzielen. Entsprechende Regelungen sind auch für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vorgesehen.