AfD fragt zur geplanten Speicherpflicht für IP-Adressen
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion der AfD thematisierte in einer Kleinen Anfrage (21/4159) die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten anlasslosen Speicherung von IP-Adressen. Hintergrund der Anfrage ist der Referentenentwurf der Bundesregierung, wonach Internetzugangsanbieter IP-Adressen und zugehörige Zuordnungsdaten sämtlicher Nutzer für drei Monate speichern sollen.
Die Abgeordneten verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und fragen, ob der Entwurf den dort entwickelten Anforderungen genügt. Unter anderem erkundigen sie sich nach der Eingriffsintensität, nach empirischen Erkenntnissen zur Erforderlichkeit der Maßnahme und nach möglichen Alternativen wie dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren.