26.02.2026 Gesundheit — Anhörung — hib 139/2026

Notfallreform: Sachverständige sehen große Potenziale

Berlin: (hib/HAU) Zur anstehenden Reform der Notfallversorgung haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch geladenen Sachverständigen geäußert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2214), sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion (21/1752, 21/2228). Auch die Bundesregierung plant eine solche Reform. Der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht unter anderem die Schaffung sogenannter Integrierter Notdienstzentren (INZ) vor. Sie sollen eine Ersteinschätzungsstelle, eine Notaufnahme und eine Notdienstpraxis umfassen.

Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer sieht ebenso wie Julian Dilling vom GKV-Spitzenverband Einsparpotenziale in der Notfallreform. Die Ressourcen könnten bei einer richtigen Ausgestaltung deutlich weniger strapaziert werden, sagte Reinhardt. Die Einsparungen könnten aus seiner Sicht relativ schnell nach Einführung der Reform zu Tage treten. In welcher Höhe sie sich bewegen werden, könne unmöglich vorausgesagt werden. Dilling wies darauf hin, dass aktuell die Notaufnahmen sehr viele Patienten behandelten, bei denen auch andere Möglichkeiten Einsatz finden könnten. Durch die INZs könnten diese Patienten „besser und günstiger“ versorgt werden.

Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) machte deutlich, dass die Ersteinschätzungssysteme in den Akutleitstellen und in den INZs zwingend aufeinander abgestimmt sein müssten. Nur wenn überall die selben medizinischen Kriterien angewendet würden und die Systeme zu widerspruchsfreien Ergebnissen kämen, „funktioniert die Patientensteuerung, die wir ja alle erreichen wollen“.

Robert Augustin vom Bayerischen Roten Kreuz hält als Folge einer Reform viele Einsätze, die derzeit an Rettungswagen disponiert würden, für vermeidbar. Auch Michael Schnatz vom Arbeiter-Samariter-Bund geht davon aus, durch ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit bestimmten Qualitätskriterien für eine deutliche Entlastung der Rettungsdienste sorgen zu können.

Mit Blick auf eine „Ersthelfer-App“ sieht Phillip Käs vom Deutschen Landkreistag bundesweite Standards als sinnvoll an. Es sei aber auch wichtig, die Umsetzung so zu ermöglichen, dass regional bestehende Systeme erhalten werden können, sagte er.

Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist aus Sicht der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi „unabdingbar“, um einer Überlastung der Beschäftigten in den Notaufnahmen entgegenzuwirken und die Qualität der Notfallversorgung zu sichern. Die Entwicklung, Erprobung und Verwendung eines bedarfsgerechten Personalbemessungsinstrumentes sei für den Bereich der Notaufnahme überfällig, befand Verdi-Vertreterin Grit Genster.

Für eine bessere Vermittlung von Wiederbelebungskompetenzen sprach sich der Einzelsachverständige Professor Bernd W. Böttiger von der Medizinischen Fakultät der Universität Köln aus. Ihm liege die Behandlung des Kreislaufstillstands besonders am Herzen, sagte Böttiger. Hier könne nicht auf den Rettungsdienst gewartet werden. Wenn aber in den ersten drei bis fünf Minuten alles richtig gemacht werde, könnten die Betroffenen „weiterleben wie vorher“. In der Schule müssten also die Schüler ausgebildet werden, „wie Wiederbelebung geht“.

Der Einzelsachverständige Professor Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke sieht die Notaufnahmen aktuell als unterfinanziert an. „Wir bräuchten mindestens eine vorstationäre Abrechnungsmöglichkeit für die Patienten“, sagte er. Sachgerecht wäre es aus seiner Sicht, den Notaufnahmen ein bestimmtes Vorhaltebudget zuzuweisen, das die Daseinsfürsorge für die Bevölkerung tatsächlich auch zu einhundert Prozent abbildet.

Für Christof Chwojka von der Björn Steiger Stiftung bietet die anstehende Reform die Chance, die Notfallversorgung in Deutschland auf eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage zu stellen. Es brauche bundeseinheitliche Qualitätsstandards, klare Zuständigkeiten, digitale Vernetzung und eine Finanzierung, „die medizinische Rationalität statt Transportlogik honoriert“.