Ausschuss stimmt für Jagdbarkeit des Wolfes
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) mit Änderungen beschlossen. Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wolf als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Jagdgesetz aufgenommen wird.
Für den Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, der den Entwurf an einigen Stellen präzisiert, durch eine Neufassung ersetzt und andere Passagen ganz streicht, stimmten wie auch für den entsprechend geänderten Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag der koalitionstragenden Fraktionen jeweils die CDU/CSU, SPD und AfD. Der Entschließungsantrag betont unter anderem noch einmal, dass der vorliegende Gesetzentwurf gleichzeitig das Ziel verfolge, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen.