26.02.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Verordnung — hib 141/2026

Bundesregierung ergänzt Verordnung zu F-Gasen

Berlin: (hib/SAS) Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung (21/2866), welcher der Bundestag im Dezember bereits zugestimmt hat, um einen Punkt und legt sie dem Parlament in der angepassten Fassung (21/4294) erneut zur Zustimmung vor. Dies ist aufgrund Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetze erforderlich.

Hintergrund ist eine Maßgabeänderung der Länderkammer: Diese hatte die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Änderung des Chemikaliengesetzes (21/3511), der der Umsetzung der europäischen F-Gas-Verordnung in deutsches Recht dient, an inhaltliche Änderungen geknüpft, die auch die Verordnung betreffen.

Konkret soll dort ergänzt werden, dass entsprechend der europäischen F-Gas-Verordnung mit „Inverkehrbringen“ von F-Gasen „die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union“ oder „die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden“ gemeint ist.

In der Stellungnahme des Bundesrates heißt es, dass sich diese Definition von der in Paragraf 3, Nummer 9 des Chemikaliengesetzes verwendeten Definition unterscheide. Dort bedeutet „Inverkehrbringen“ die „Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte; das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes“, „soweit es sich nicht lediglich um einen Transitverkehr nach Nummer 8 zweiter Halbsatz handelt“.

Über den Gesetzentwurf zur Änderung des Chemikaliengesetzes entscheidet der Bundestag am heutigen Donnerstagabend. Gestern votierte der Umweltausschuss bereits für die Annahme des Entwurfs in der Ausschussfassung.

Die hib-Meldung zur Verordnung zur Durchführung der europäischen F-Gas-Verordnung : https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1134032