02.03.2026 Inneres — Antwort — hib 144/2026

Keine Untersuchung zu Familiennachzug nach Einbürgerung

 

Berlin: (hib/STO) Um Aspekte von Einbürgerung und Familiennachzug geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4214) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3975). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob die Bundesregierung seit Inkrafttreten der geltenden Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts am 30. Oktober 2025 untersucht hat oder auswerten ließ, „ob sich die Zahl der nach Einbürgerung erfolgenden Familiennachzüge verändert hat“.

Wie die Bundesregierung dazu schreibt, ist eine Untersuchung oder Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt. Zugleich führt sie aus, dass es für die Inanspruchnahme von Rechten als deutscher Staatsangehöriger aufgrund der gleichberechtigten Zugehörigkeit auch irrelevant sei, welchen Aufenthaltsstatus die in den deutschen Staatsverband aufgenommene Person vor der Einbürgerung innehatte. Die „gebotene gleichberechtigte Zugehörigkeit deutscher Staatsangehöriger“ bedeute, dass nach vollzogener Einbürgerung in Bezug auf die Wahrnehmung von Rechten wie zum Beispiel der Inanspruchnahme des Familiennachzugs zu Deutschen „nicht nach dem jeweiligen Rechtsgrund des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit differenziert wird und werden darf“.