02.03.2026 Inneres — Antwort — hib 144/2026

Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

Berlin: (hib/STO) Um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4234) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3675). Danach handelt es sich bei den Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität um sogenannte Kontrolldelikte. also um Straftaten, „die in der Regel nur durch gezielte polizeiliche Ermittlungs-, Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen aufgedeckt und zur Anzeige gebracht werden“. Die im Jahr 2024 ausgewiesene Zahl von 647 Ermittlungsverfahren im OK-Bereich zeige, dass die Bekämpfung dieses Phänomenbereiches „eine herausragende Bedeutung für die Bundesregierung hat und dass der Kontrolldruck seit Jahren konstant hoch bleibt“.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist die Transnationalität der Organisierten Kriminalität „zum hohen Anteil der spezifischen Natur der Delikte geschuldet (Schmuggel von Rauschgift, Menschenhandel)“. Mit zunehmender Digitalisierung könnten zudem immer mehr Straftaten über die Grenzen hinweg ohne physische Präsenz in Deutschland begangen werden. Die Transnationalität und die damit einhergehende Komplexität der Organisierten Kriminalität erfordere eine abgestimmte Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Solche Kooperationsformen seiend ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Bundesbehörden und fänden sowohl in bi- als auch multilateralen Formaten statt.