02.03.2026 Inneres — Antwort — hib 144/2026

Kurzzeitige Heimreisen ukrainischer Flüchtlinge

Berlin: (hib/STO) Kurzzeitige Reisen in Deutschland lebender Flüchtlinge aus der Ukraine in ihr Heimatland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4228) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3804). Darin führt die Bundesregierung aus, dass sie den nach Deutschland geflohenen Menschen aus der Ukraine vorübergehenden Schutz vor den anhaltenden landesweiten russischen Angriffen auf Grundlage der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz gewährt und ihnen einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Kurzzeitige Reisen in die Ukraine seien im Rahmen dieses Schutztitels möglich.

Grund hierfür ist der Antwort zufolge insbesondere das Bestreben der Mitgliedstaaten, Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Wahrung ihrer Verbindung zu ihrem Heimatland zu unterstützen. Die Möglichkeit kurzzeitiger Besuche in die Ukraine werde darüber hinaus „für die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der ukrainischen Bevölkerung trotz der durch die russischen Angriffe entstandenen äußerst schwierigen Lebensbedingungen für bedeutsam gehalten“, heißt es in der Vorlage weiter.