03.03.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 152/2026

Projekt für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen in Mexiko

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu lokalen Umsetzungspartnern oder Nichtregierungsorganisationen, die an einem Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit dem Titel „Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko“ eingebunden sind. Die Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten, erklärt sie in einer Antwort (21/4237) auf eine Kleine Anfrage (21/3987) der AfD-Fraktion. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in Mexiko in einem volatilen Kontext. Die ohnehin prekäre Situation von Migrantinnen und Migranten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie von Geflüchteten sei für Frauen und Angehörige von LGBTQI nochmals schwieriger.

Die Projekte würden von lokalen Partnerorganisationen der mexikanischen Zivilgesellschaft initiiert und geplant, die bereits seit Langem in diesen Themenbereichen tätig seien, führt sie weiter aus. Diese verfügten über „umfassende Expertise und Erfahrung, die sie in die Projektkonzeption einfließen lassen“.

Im Einklang mit den Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie könnten die Projektabschlussberichte erst nach Ablauf der Projektlaufzeit erstellt und vorgelegt werden, betont die Bundesregierung. Stand heute seien bis Juli 2025 141 Personen umfassend begleitet worden, 90 von ihnen hätten dadurch einen positiven Asylbescheid erhalten, eine Person einen ergänzenden Schutz.