Grüne fragen nach Urteil zum Klimaschutz
Berlin: (hib/NKI) Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2026 zum Anlass, sich in einer Kleinen Anfrage (21/4358) nach dem Umbau der Energieinfrastruktur zu erkundigen.
Das Gericht hatte entscheiden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung unzureichend ist und nachgebessert werden muss. Die Richter bestätigten, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um das gesetzliche Ziel von 65 Prozent Treibhausgasminderung bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun vor allem wissen, welcher Anpassungsbedarf infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere unter Einhaltung der Jahresemissionsmengen, geplant sei und in welchen Sektoren der größte „Nachsteuerungsbedarf“ bestehe.