Ausnahmezustand in Tunesien seit 2015 fortlaufend verlängert
Berlin: (hib/AHE) In Tunesien bleibt das pauschale Verbot von Versammlungen ohne eine konkrete Bedrohungslage unter dem seit 2015 geltenden Ausnahmezustand weiterhin möglich. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/4310) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3853) hervor, die sich nach der Lage der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit in dem nordafrikanischen Land erkundigt hatte.
Als Grund für die Verlängerung des Ausnahmezustands werde das Ziel angegeben, die Terrorabwehr zu erleichtern. Der Ausnahmezustand gestatte den Sicherheitsbehörden weitreichende Eingriffe in die Freizügigkeit und Versammlungsfreiheit und dadurch mittelbar in weitere Grundrechte. Zuletzt sei er durch Präsidialdekret bis Jahresende 2026 verlängert worden. Es komme zudem regelmäßig zu Fällen von Verhaftungen und Verfahren gegen oppositionelle Politiker sowie kritische Journalisten und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen. „Das am 13. September 2022 von Staatspräsident Kais Saied erlassene Dekret Nr. 54 zur Bekämpfung von Falschinformation und Hassrede wird unter anderem auf regierungs- oder präsidentenkritische Äußerungen und Berichterstattung angewendet.“