03.03.2026
Finanzen — Antwort — hib 154/2026
Angaben zu Verschongungsprüfungen bei Erbschaftssteuer
Berlin: (hib/BAL) Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt. Dabei kam es zu einer zu erlassenden Steuer in Höhe von 614 Millionen Euro. Diese Angaben gehen aus der Antwort (21/4304) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (21/3978).